Donnerstag, August 28, 2014

Ich darf nicht landtagswählen

Durch den Umzug im Sommer habe ich mich in eine wahlrechtlich merkwürdige Situation gebracht. In Thüringen, wo die Landtagswahlen am 14. September stattfinden, darf ich nicht wählen, weil ich noch keine drei Monate hier gemeldet bin. Bei den Landtagswahlen in Sachsen, wo ich vorher lebte, darf ich logischerweise auch nicht mehr als Wähler teilnehmen, weil ich dort nicht mehr wohne. 

Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten, sagt das Internet. Aber es weiß auch: aktives Wahlrecht auf kommunaler Ebene wird nur dem gewährt, der seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebieht hat.

Was hat es mit diesen drei Monaten auf sich? Gehen die Behörden davon aus, dass man frühestens nach drei Monaten die Mindestanzahl von Bratwürsten gegessen hat, die es braucht, um als echter Thüringer zu gelten? Will man sichergehen, dass man sich schon thürinigisch genug fühlt, wenn man hier was mitentscheidet?

Ich finde Wählengehen wichtig. Deswegen ist es schade, dass ich das in diesem Fall nicht tun kann. Ich hatte sogar schon den Thüringen Wahl-o-Mat befragt, welche der zur Wahl stehenden Parteien mit mir am konformsten geht.


Keine Kommentare: